Finanzielles

Die «Stiftung House of Encouragement" ist eine Non-Profit-Organisation.

Bei einer Aufhebung der Stiftung aus gesetzlichen Gründen überträgt der Stiftungsrat das noch vorhandene Vermögen an eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Zwecksetzung. Ein Rückfall von Stiftungsvermögen an den Stifter oder dessen Rechtsnachfolger ist ausgeschlossen.

Zur Finanzierung der jährlich geplanten Stiftungsaktivitäten ist ein Geldbedarf in der Grössenordnung von CHF 115‘000.-- ausgewiesen.
Der separat budgetierte, jährliche Finanzbedarf für die individuelle, intellektuelle Förderung beläuft sich auf CHF 25'000.-- und für die beruflichen Anlehren auf CHF 100'000.--. 

Der Jahresbericht des Präsidenten wird nach der Jahresversammlung auf der Homepage kommuniziert. Nach Abschluss der Revision kann per Email Auskunft über den Jahresabschluss angefragt werden.

Die STT Schoch Treuhand Team AG, Sihlstrasse 95, 8001 Zürich ist als unabhängige, externe Revision eingesetzt.

House of Encouragement ist der Aufsicht des Bundes unterstellt, die durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (EDI) ausgeübt wird.

Zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks werden Zuwendungen / Spenden von natürlichen oder juristischen Personen benötigt. House of Encouragement ist eine steuerbefreite Stiftung, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich.

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Bankverbindung

Stiftung House of Encouragement

Bürgstrasse 50

8608 Bubikon

Schweiz

Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich

IBAN: CH85 0070 0115 5001 9609 5

Bankclearing: 700

Swift: ZKBCHZZ80A

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